Elternmitarbeit

Eltern und andere Personen finden sich freiwillig bereit, im Unterricht und bei anderen schulischen Veranstaltungen zeitlich unbegrenzt mitzuwirken.
Die Mitwirkung bezieht sich auf die aktuelle Veranstaltung (zeitlich/örtlich) und wird nicht generell geregelt.
Die Schulleitung wird vorher schriftlich informiert.
Die Anweisungen der Lehrkraft sind für mitarbeitende Eltern oder andere Personen verbindlich. Durch die Mitwirkung von Eltern und anderen Personen entstehen für die Schülerinnen und Schüler keine Vor- bzw. Nachteile.
Die mitwirkenden Personen unterliegen der Schweigepflicht.
Es besteht kein Anspruch auf Vergütung oder Auslageersatz. Durch die Mitarbeit wird kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis begründet.
Mitarbeitende Personen genießen im Rahmen ihrer Tätigkeit Versicherungsschutz durch das Land Hessen.
Entstehen bei einem Elternteil, einer anderen Person oder bei einer beteiligten Lehrkraft im Verlauf des Unterrichtsvorhabens erhebliche Bedenken, die Mitarbeit fortzusetzen, so kann diese von jeder Seite beendet werden.
Beteiligung der Eltern am Unterricht und Schulleben /Formen der Mitarbeit

  • Unterstützung bei Projekten oder projektorientierten Vorhaben
  • Betreuung von Kleingruppen
  • Mitwirkung bei außerschulischen Lernvorhaben, Schulwanderungen, Unterrichtsgänge, Feste oder Feiern
  • Schülerbücherei
  • Elternveranstaltungen zu pädagogischen Themen
  • Individuelle und schulinterne Fortbildungsmaßnahme zu einem ausgewählten Thema

Achtung: Hilfsaufsichten werden von der Schulleitung bestellt.

Wenn Eltern außerschulische Klassenaktivitäten planen, welche sie in eigener Regie durchführen wollen, so möchten sie diese formlos schriftlich bei der Klassenleitung mit Zeitangabe anmelden, um Koordination zu ermöglichen.
Alle Eltern der Klasse müssen informiert werden und ihr Einverständnis erteilen. Die Klassenlehrer informieren die betreffenden Fachlehrer, die Schulleitung und Verwaltung.

Elternbeiräte wirken bei Überarbeitung des Schulprogrammes regelmäßig mit.