Elternspende

Die Elternspende wird vierteljährlich von den Klassenlehrerinnen eingesammelt und dem jeweiligen Elternbeirat gegen Unterschrift übergeben. Klassenelternbeirat und Vertreter zählen das Geld und zahlen 60 % des Geldes in die Klassenkasse (aktiv Sparkonto), die restlichen 40 % zahlen sie auf das Konto der Elternhilfskasse bei der Kreissparkasse (Schulfond).
Die Klassenelternbeiräte verwalten die jeweilige Klassenkasse.
Der Kassenwart der Elternbeiratsversammlung verwaltet den Schulfond (KSK).
Über die Verwendung des Schulfonds entscheidet der Schulelternbeirat durch Abstimmung.

Satzung für die Elternspende der Bergwinkel-Grundschule

§ 1 Elternspende
Die Elternspende besteht aus freiwilligen finanziellen oder sachlichen Spenden der Elternschaft und ihr nahe stehenden Personen.

§ 2 Zweck
Die Elternspende dient dazu, die Schülerinnen und Schüler der Bergwinkel-Grundschule während der Schulzeit zu fördern.

§ 3 Vorschläge zur Verwendung
Vorschläge über die Verwendung und die Höhe der Kosten nach § 2 sind dem Vorstand des Schulelternbeirates schriftlich einzureichen. Vorschlagsberechtigt sind Elternbeiräte, Schulleitung und Lehrer.

§ 4 Verfügung
Der Schulelternbeirat der Bergwinkel-Grundschule verfügt auf ordentlich einberufener Schulelternbeiratssitzung durch Beschluss mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden über vom Vorstand vorgeschlagene Ausgaben.
Über Beträge bis zur Höhe von Euro 500,- (in Worten Fünfhundert) kann der Vorstand verfügen. Über die Verwendung ist bei der folgenden Sitzung des Schulelternbeirates Rechenschaft abzulegen.
Anträge auf Unterstützung von mehr als 500,- € sollen so früh wie möglich gestellt werden, müssen dem Vorstand aber spätestens 1 Woche vor einer ordentlichen Sitzung des Schulelternbeirates vorliegen.
Eine nachträgliche Übernahme bereits entstandener Kosten ist nur in besonders zu begründenden Ausnahmefällen möglich.
Bei größeren Anschaffungen soll dem Antrag ein Kostenvoranschlag beiliegen. Die Möglichkeit der Kostenreduzierung, z.B. durch Sponsoring, sollte geprüft werden.

§ 5 Schulfond und Elternhilfskasse
Das Einsammeln der Elternspende erfolgt vierteljährlich in den einzelnen Klassen. Im 4. Schuljahr wird im dritten Quartal die letzte Sammlung durchgeführt. Die Eltern werden anhand eines Begleitbriefes darüber informiert.
Der eingesammelte Geldbetrag wird vom Klassenelternbeirat gezählt und geprüft. Er überweist einen Anteil von 40 % auf das Konto „Schulfond der Bergwinkel-Grundschule“ bei der Kreissparkasse Schlüchtern. Verfügungsberechtigt über dieses Konto ist der/die Vorsitzende des Schulelternbeirates und der/die Kassierer/in gemeinsam.
Der restliche Anteil von 60 % stellt die jeweilige Klassenkasse dar. Diese verwaltet der Klassenelternbeirat. So können klassenspezifische Anschaffungen bzw. Ausgaben erfolgen in Abstimmung mit der/dem Klassenlehrer/in. Es steht dem Klassenelternbeirat frei, ein Klassenkonto bei der Kreissparkasse Schlüchtern zu eröffnen oder ein Kassenbuch der Klasse zu führen.

§ 6 Kopierpauschale
Die Eltern der Schüler der Bergwinkel-Grundschule verpflichten sich zur Zahlung einer Kopierpauschale von 5,00 € pro Jahr. Damit wird ein Teil der erheblichen Kopierkosten der Schule beglichen, die das Schulbudget in gestiegenem Umfang belasten. Die Klassenelternbeiräte überweisen diesen Betrag auf das Schulfondkonto der Schule. Der Kassenwart des Schulelternbeirates verwaltet dieses Geld.

§ 7 Verwaltung
Die Verwaltung des Schulfonds obliegt dem/der gewählten Kassierer/in des Schulelternbeirates. Zeichnungsberechtigt über Ausgaben sind der/die Kassierer/in oder der/die Vorsitzende. Die Kasse ist jährlich von zwei aus dem Schulelternbeirat zu bestimmenden oder gewählten Kassenprüfern zu prüfen.
Die Verwaltung der Klassenkassen obliegt den jeweiligen Klassenelternbeiräten. Die Klassenkassen werden jährlich von den Stellvertretern des Klassenelternbeirates geprüft.

§ 8 Auflösung
Bei Auflösung des Schulelternbeirates fällt das vorhandene Vermögen aus der freiwilligen Elternspende an die Bergwinkel-Grundschule Schlüchtern mit der Maßgabe, dass es nur für die in der Satzung in § 2 verankerten  Zwecke verwendet werden darf.

§ 9 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit dem Tag der Annahme durch den Schulelternbeirat in Kraft und ist nur durch Mehrheitsbeschluss bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Klassenelternbeiräte zu ändern.

Beschlossen und genehmigt durch den Schulelternbeirat am 23.09.2002

Unterschriften: Vorsitzende/r des Schulelternbeirats, Kassierer/in des Schulfonds

Jährlich wiederkehrende Zahlungen aus der Elternspende

  • Brezel für Schulanfänger
  • Ergänzung der Spielgeräte (Klassenkisten) im Schulhof
  • kleine Präsente zu Verabschiedungen, Jubiläen, Traueranzeigen
  • Aufstockung der Spiel- u. Bücherkisten
  • Zuschuss zur Aufführung des Marionettentheaters, englisches Theaterstück, Kinderoper und Präventionstheater
  • Anschaffung von Musikinstrumenten

Großprojekte durch Mitfinanzierung

Trennwand Bewegungsraum, Bühnenumgestaltung, Reckanlage, Kletternetz