Übergang Sekundarstufe

Übergang nach der 4. Jahrgangsstufe von der Bergwinkel-Grundschule auf weiterführende Schulen

DAS Ziel:

Für jedes Kind die beste schulische Förderung.
Die richtige Wahl der Schulform ermöglicht die beste schulische Förderung.

Die meisten Schülerinnen und Schüler der Bergwinkel-Grundschule Schlüchtern wechseln nach der Jahrgangsstufe 4 auf eine der folgenden Schulen/ Schulformen:

  • Stadtschule Schlüchtern/ Hauptschule
  • Stadtschule Schlüchtern/ Realschule
  • Ulrich-von-Hutten-Gymnasium/ Gymnasium
  • Henry-Harnischfeger-Schule/ Integrierte Gesamtschule
  • Brüder Grimm Schule/ Förderstufe

Nach dem Hessischen Schulgesetz (§ 77) ist die Wahl des weiterführenden Bildungsganges die Entscheidung der Eltern. Die Zielsetzung der gewählten Schulform sowie die Eignung des jeweiligen Schülers sollten bei dieser Entscheidung unbedingt berücksichtigt werden.

Eignungsempfehlung

Bisherige Lernentwicklung + Leistungsstand + Arbeitshaltung

Zielsetzungen der Schulformen

Hauptschule:
Vermittlung einer allgemeinen Bildung.
Das Ziel der Hauptschule ist die Fortsetzung des Bildungsweges vor allem in berufs- aber auch in studienqualifizierenden Bildungsgängen.

Realschule:
Vermittlung einer erweiterten allgemeinen Bildung.
Das Ziel der Realschule ist die Fortsetzung des Bildungsweges in berufs- und in studienqualifizierenden Bildungsgängen.

Gymnasium:
Vermittlung einer vertieften allgemeinen Bildung.
Das Ziel des Gymnasiums ist die Fortsetzung des Bildungsweges an einer Hochschule aber auch in berufsqualifizierenden Bildungsgängen.

Bei der Wahl der Schulformen Realschule oder Gymnasium muss die Klassenkonferenz eine Eignungsempfehlung aussprechen. Eignungsempfehlungen werden nach folgenden Richtlinien ausgesprochen:

Realschule
Der Notendurchschnitt in den Hauptfächern sollte „befriedigend“ oder besser sein. Dies gilt auch für das Arbeits- und Sozialverhalten. Leistungen in den Nebenfächern werden entsprechend berücksichtigt.

Gymnasium
Der Notendurchschnitt in den Hauptfächern sollte „gut“ und besser sein. Dies gilt auch für das Arbeits- und Sozialverhalten. Leistungen in den Nebenfächern werden entsprechend berücksichtigt.

Verfahren der Anmeldung

Dezember
Elterninformationsabend

  • Informationen zu gesetzlichen Grundlagen
  • Verfahren und Termine
  • Vertreter der örtlichen Schulen stellen mögliche Bildungsgänge vor

Januar
Klassenkonferenzen: Abstimmung über die Empfehlung für die jeweilige Schulform.

Bis Mitte Februar
Einzelberatung der Eltern durch Klassenlehrer, Ausgabe der Antragsformulare

Bis Mitte März
Zeitnah: Rückgabe der ausgefüllten Antragsformulare an den Klassenlehrer

Grundschule leitet Anmeldungen an Hauptschule und IGS weiter

Bei Schulwunsch Realschule und Gymnasium

  • erfolgt eine Stellungnahme der Klassenkonferenz.
  • Weicht der Elternwunsch von der Empfehlung der Klassenkonferenz ab erfolgt eine erneute Elternberatung durch den Klassenlehrer.
  • Wird der Elternwunsch gegen die Empfehlung der Klassenkonferenz aufrecht erhalten besteht die Möglichkeit der Querversetzung (siehe unten).

Bis 5. April
Weiterleitung der Anmeldung durch die Grundschule an die gewünschte Schule

Einschulung in die von den Eltern gewählte Schulform (Möglichkeit zur Querversetzung beachten)

Querversetzung

5. Schuljahr, 1. Schulhalbjahr
Möglichkeiten der Querversetzung in eine für den Schüler angemessene Schulform durch die gewählte weiterführende Schule.

Ende des 5. Schuljahres
Möglichkeiten der Querversetzung in eine für den Schüler angemessene Schulform durch die gewählte weiterführende Schule und evtl. Wiederholung der Jahrgangsstufe