Umgang mit Smartwatches

Liebe Eltern,

wir konnten feststellen, dass immer mehr Schülerinnen und Schüler im Besitz von Smartwatches als Alternative zum Smartphone sind. Sicher hatten Sie bei der Anschaffung die Vorteile wie eine leichte Bedienung, einfache Kontaktmöglichkeiten und die Sicherheit Ihrer Kinder im Sinne.

Leider bringen diese interaktiven Uhren an Schulen einige Probleme mit sich:

  • Die Kinder vergessen die Uhr auf inaktiv/lautlos zu stellen. Dadurch kommt es
    im Unterricht zu Störungen, weil sie angerufen werden oder Nachrichten
    empfangen.
  • Smartwatches haben meist eine Foto-, Video- und/oder eine Diktierfunktion.
    Es kann zu unerlaubten Foto- oder Filmaufnahmen von Lehrkräften und
    Mitschüler*innen und damit zum Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild
    kommen.
  • Nicht zuletzt können Smartwatches über eine Abhörfunktion verfügen, welche gegen den Datenschutz verstößt. Wie Sie dem beiliegenden Schreiben der Bundesnetzagentur entnehmen können, sind diese Uhren verboten. Die Schulen sind dazu angehalten, Smartwatches, die über eine Abhörfunktion verfügen, den Schüler*innen sofort abzunehmen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundesnetzagentur.de.

Gerade Schule als besonders sensibler (Lebens-)Raum für Kinder muss vor solchen
Zugriffen geschützt werden. In der Bergwinkel-Grundschule ist deshalb das Verwenden von Smartphones und Handys laut Hausordnung verboten. Das Gleiche gilt auch für diese Art von Uhren. Bitte beachten Sie, dass wir ein generelles Verbot von Smartwatches aussprechen, da es uns nicht möglich ist, jeden Tag zu überprüfen, ob diese Geräte über solche Funktionen verfügen und deaktiviert sind.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihre Bergwinkel-Grundschule