Liebe Elternschaft,
es sind bewegende und bewegte Zeiten.
Sie haben es bestimmt schon aus den Medien erfahren:
Ab Montag nach den Osterferien gilt für unsere Schüler Wechselunterricht, wenn ein negatives Testergebnis (Selbsttest in der Schule/ kostenloser Bürgertest an Teststelle) vorliegt oder Distanzunterricht.
Ich bin froh, dass wir nach den Osterferien wenigstens den Wechselunterricht mit Notbetreuung weiterführen und Vorlaufkurse anbieten können.
Weiterhin gilt natürlich die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln (Händewaschen, Lüften, Abstand halten, Maske tragen, …).
Neu ist, dass ein negatives Testergebnis als verpflichtende Voraussetzung zur Teilnahme an Präsenzunterricht und Notbetreuung benötigt wird.
Diese in der Schule durchgeführten Selbsttests bzw. die von einer Teststelle ausgestellten Nachweise dürfen nicht älter als 72 Stunden vor dem Beginn des Schultages sein.
Für die Durchführung der Testung in der Schule müssen die Eltern eine Einwilligungserklärung vorlegen.
Sie, die Eltern entscheiden, ob und wo Sie Ihr Kind testen lassen.
Sie haben die Wahl,
a) einen kostenlosen Bürgertest an einer Teststelle durchführen zu lassen und diesen der Schule vorzulegen oder
b) der Schule eine Einverständniserklärung für die angeleitete Selbsttestung des Kindes in Schule zu geben. Somit kann die Testung in der Schule erfolgen.
Sollten Sie dies nicht wollen, können Sie Ihr Kind vom Wechselunterricht abmelden. Die vom Präsenzunterricht abgemeldeten Kinder werden im Distanzunterricht beschult.
Sie können jederzeit Ihre Meinung ändern und Ihr Kind (mit Nachweis einer negativen Testung) am Präsenzunterricht teilnehmen lassen oder umgekehrt, ihr Kind nicht mehr testen zu lassen und sich für den Distanzunterricht zu entscheiden.
Kinder ohne externen Testnachweis und ohne Einwilligungserklärung zur Testung in der Schule müssen das Schulgelände verlassen und werden im Distanzunterricht beschult.
Alle benötigten Formulare werden im Laufe der Woche vom Kultusministerium zur Verfügung gestellt.
Sehr geehrte Eltern,
auch die Lehrkräfte und weiteres Personal sind ebenfalls zur Vorlage entsprechender Nachweise verpflichtet.
Diese Maßnahmen dienen der Reduktion der hohen Infektionszahlen und der Ermöglichung des schulischen Unterrichts.
Die verschiedenen schulischen Gremien (Corona-Team, Gesamtkonferenz, Elternbeiratsversammlung) arbeiten mit Hochdruck daran, für unsere Schüler die bestmögliche Umsetzung zu finden.
Hier der Informationsbrief des Kultusministeriums an die Schulen:
Das Elternschreiben in den Fremdsprachen und in einfacher Sprache sowie die Einwilligungs- und Datenschutzerklärung werden aktualisiert ab Mittwoch auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums zu finden sein.
Liebe Eltern,
wir haben die Selbsttests in unterschiedlichen Konstellationen durchgeführt, und mit Kindern unterschiedlicher Altersstufen ausprobiert.
Ich denke, dass das Kollegium der Bergwinkel-Grundschule mit viel pädagogischem Geschick die Kinder durch diese nächste Phase führen kann.
Die Selbsttests sollen der Schulgemeinde mehr Sicherheit geben.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Müller, Schulleitung