Kleines ABC

A

Arbeitsgemeinschaften (AGs)

Im 3. und 4. Schuljahr wird die Chor-AG angeboten, die wöchentlich stattfindet. Alle Kinder, die Freude am Singen haben, sind eingeladen hier mitzumachen. Es werden Lieder für verschiedene Feste im Jahr gesungen, aber auch internationale Lieder und Lieder in fremden Sprachem. An wechselnden Terminen treten die Kinder auf und zeigen ihr Können.
Im 2. Schuljahr wird die Musik-AG angeboten. Hier stehen Rhythmus, Instrumente und Bewegen zur Musik im Vordergrund.
Weitere AGs, die angeboten werden sind: Schach-AG, Knobel-AG, Schwimmen für Nichtschwimmer, Schulgarten-AG.
In Kooperation mit örtlichen Vereinen werden je nach Möglichkeit und Nachfrage Sport-AGs wie Fußball und Bewegung im Rahmen des Programms „Schule und Verein“ angeboten.

Aufsichtspflicht

Gemäß der Verordnung der Aufsichtspflicht vom 11.12.2013 besteht eine Aufsichtspflicht nicht, wenn sich eine Schülerin oder ein Schüler ohne Zustimmung einer Aufsichtsperson von der Klasse oder Gruppe entfernt. Das Gleiche gilt, wenn sich eine Schülerin oder ein Schüler ohne Zustimmung einer Aufsichtsperson vom Schulgelände entfernt, es sei denn, sie oder er begibt sich damit auf einen Unterrichtsweg.
Die Gesamtkonferenz hat für den Fall, dass sich eine Schülerin oder ein Schüler ohne Zustimmung der Aufsichtsperson von der Klasse oder Gruppe entfernt oder das Schulgelände unerlaubt verlässt folgende Vorgehensweise festgelegt:

  1. Die Aufsichtsperson versucht mit den Eltern Kontakt aufzunehmen. Bei Nichterreichen wird
  2. gegebenenfalls die Polizei eingeschaltet
  3. Es erfolgt eine Tadelmitteilung an die Eltern, eine Kopie des Tadels kommt in die Schülerakte.

B

Beurlaubung vor und nach den Ferien

Nach der Ferienordnung ist eine Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern vor und nach einem Ferienabschnitt nur in Ausnahmefällen und aus wichtigen Gründen zulässig.
Eine solche Beurlaubung ist nur möglich, wenn sie spätestens drei Wochen vor Ferienbeginn schriftlich bei der Schulleiterin beantragt und begründet wird. Die Schulleiterin entscheidet über die Beurlaubung.
Unentschuldigtes Fehlen stellt eine bußgeldbedrohte Ordnungswidrigkeit dar. Die Schülerinnen und Schüler haben insgesamt einen Anspruch auf Unterricht. Durch nicht vorgesehene Abwesenheit einzelner wird der Lernfortschritt für die ganze Klasse beeinträchtigt.
Die Ferien betragen für allgemeinbildende Schulen insgesamt 75 Werktage im Schuljahr. Die Termine für die einzelnen Ferienabschnitte werden mindestens zwei Schuljahre im Voraus festgelegt, um eine langfristige Urlaubsplanung der Eltern zu ermöglichen.

Bewegungsstunde

An der Bergwinkel-Grundschule wird allen Kindern 1 Bewegungsstunde und 2 Sportstunden erteilt. Die Bewegungsstunde (3. Sportstunde) findet bei gutem Wetter auf dem Außengelände oder im Bewegungsraum der Schule statt.

Buchausstellung

Jährlich im Herbst findet in der Bergwinkel-Grundschule eine Buchausstellung statt.
Die Kinder besuchen mit den Klassenlehrerinnen die Ausstellung; Eltern können ebenfalls daran teilnehmen. Die bestellten Bücher können in der Buchhandlung „Karmann’s Schöne Seiten“ abgeholt werden.

Bücherei

  • Schülerbücherei im Untergeschoss
    Mittwochs und freitags ist die Schülerbücherei von 9.10 Uhr bis 11.15 Uhr durch zwei Eltern besetzt.
    Die Eltern betreuen die Ausleihe und inventarisieren neue Bücher.
    Zahlreiche Kinder- und Jugendliteratur, aber auch viele Sachbücher stehen den Kindern zur Verfügung.
    Spezielle Jungen- und Mädchenbücher vervollständigen das Angebot.
    Die Schülerinnen und Schüler nutzen die Schülerbücherei klassenweise wöchentlich. Jede Klasse kann in einer Stunde (fest im Stundenplan verankert) die Schülerbücherei nutzen. Die Klassen- oder Deutschlehrkraft kann die Kinder begleiten und beraten oder die anderen Kinder im Klassenraum beaufsichtigen.
    Die Bücherausleihe für die Klassen ist für die Kinder kostenlos. Anschaffung von neuen Büchern wird vorwiegend von der Elternkasse und dem Förderverein finanziert.
    Am Ende des Schuljahres müssen alle Bücher abgegeben werden. Unauffindbare Bücher müssen ersetzt werden.
  • Die Klassenbüchereien führen die Lehrkräfte.
  • Die Weitzelbücherei wird von den 4. Klassen besucht.

D

Dienste

Schon in der Grundschule lernen die Kinder den verantwortungsbewussten Umgang mit und für ihre Umwelt. So gibt es Dienste, die nach den großen Pausen den Schulhof aufräumen.
Hofdienst: Jede Klasse der 3. Jahrgangsstufe betreut diesen Dienst. Die Klassen versehen diesen wöchentlich im rotierenden Verfahren. Die Pläne hängen am Eingang zum Pausenhof aus.
Garagendienst: Jede Klasse der 4. Jahrgangsstufe betreut die Spielausgabe. Die Klassen versehen dies wöchentlich im rotierenden Verfahren. Die Pläne hängen am Eingang zum Pausenhof aus.

Deutsch als Zweitsprache (DAZ)

Kinder, die noch nicht über ausreichende Deutsch-Kenntnisse verfügen, müssen verpflichtend an einer Deutsch Intensivklasse teilnehmen. Vorwiegendes Lernziel ist es, schnellstmöglich die deutsche Sprache verstehen und sprechen zu lernen.
Je nach Anzahl der Schülerinnen und Schüler gibt es eine oder mehrere Intensivklassen (IK1, IK2). Die Aufteilung der Kinder erfolgt nach ihrem Alter und ihrer möglichen Jahrgangsstufenzugehörigkeit. Unterrichtet wird Deutsch und Mathematik entsprechend dem Lehrplan der Regelklassen, jeweils individuell dem Vorwissen der Kinder angepasst.
Sobald einzelne Kinder die Deutsch-Grundlagen beherrschen und von ihrem sprachlichen Verständnis in der Lage sind, dem Regelunterricht zu folgen, werden sie stundenweise oder auch ganz in eine passende Klassenstufe eingegliedert.

E

Elternarbeit

Elternbeirat: Der Schulelternbeiratsvorsitzende der Bergwinkel-Grundschule ist derzeit Herr Michael Berger, sein Vertreter Herr René Eberhardt.

Elternbeiräte

Die Elternbeiräte werden von der Elternschaft einer jeden Klasse gewählt und laden zu den Elternabenden ein.
Sie organisieren Rundruflisten. Sie stehen der Klassenelternschaft als zusätzliche Ansprechpartner bei Fragen zur Verfügung. Sie unterstützen die Schulgemeinde bei der Organisation besonderer Veranstaltungen und
wirken beratend im Bereich der Schulentwicklung.

Elternspende

Die Elternspende wird vierteljährlich von den Klassenlehrerinnen eingesammelt.
60 % des Geldes erhält die Klassenkasse zu ihrer Verfügung, die restlichen 40 % gehen in den Schulfond.
Die Klassenelternbeiräte vewalten die Klassenkassen.
Der Kassenwart verwaltet den Schulfond.
Über die Verwendung des Schulfonds entscheidet der Schulelternbeirat durch Abstimmung.

Erziehung

Erziehung nimmt an der Bergwinkel-Grundschule einen hohen Stellenwert ein. Dieses Anliegen wird außerdem unterstützt durch

  • die Schulordnung. die im Sachunterricht ab der Klasse 2 jährlich thematisiert wird.
  • das Projekt Klasse2000, welches im Rahmen der Sozialerziehung als Baustein vorgesehen ist
  • Schulsozialarbeit; Kooperation mit Projekt Petra.

F

Ferienbeginn

Bei Ferienbeginn endet der Unterricht an der BergwinkeI-Grundschule immer um 10:10 Uhr.

Förderunterricht

In allen Jahrgangsstufen wird je nach Bedarf in Deutsch und Mathematik Förderunterricht angeboten.
Bei drohendem Leistungsversagen erarbeitet die Klassenkonferenz für das Kind einen Förderplan, der mit den Eltern und dem Schüler besprochen wird.

Fotograf

Ein Fotograf besucht die Bergwinkel-Grundschüler und erstellt für die 1. Klassen ein Einschulungsfoto (Herbst) und ein Abschlussfoto (Frühjahr) für die 4. Klassen.

G

Ganztagsangebot

Die Bergwinkel-Grundschule nimmt an dem Pakt für den Ganztag teil.
In diesem Rahmen haben wir verschiedene Angebote, auch am Nachmittag (Uhrzeiten siehe Unterrichtszeiten), z. B.:
Montag bis Donnerstag: Hausaufgabenhilfe in allen Jahrgangsstufen
Montag: Schwimmen für Nichtschwimmer
Betreuungsangebot 7:30 – 8:20 Uhr und 11:00 – 17:00 Uhr

Gesundheitserziehung

Jedes Jahr wird in jeder Klasse vom Arbeitskreis Jugendzahnpflege Zahnprophylaxe und Gesundheitserziehung im Rahmen des Sachunterrichts erteilt. Die Eltern sind in diesen Unterrichtsstunden willkommen.
Wir legen Wert auf einen zuckerfreien Vormittag. Geben Sie Ihren Kindern bitte keine Süßigkeiten oder gesüßte Getränke mit in die Schule. Wir bieten Mineralwasser in den Klassen an.
Wir gehören zu den vom Hessischen Kultusministerium zertifizierten gesundheitsfördernden Schulen und sehen unsere Schwerpunkte in folgenden Bereichen: Bewegung und Wahrnehmung, Ernährungs- und
Verbraucherbildung, Sucht- und Gewaltprävention, Umweltbildung, Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung, Lehrergesundheit

Gottesdienste

Gottesdienste finden regelmäßig im Schuljahr statt:

  • ökumenischer Einschulungsgottesdienst (abwechselnd in katholischer und evangelischer Kirche),
  • ökumenischer Weihnachtsgottesdienst (abwechselnd in katholischer und evangelischer Kirche).
  • Andacht am Aschermittwoch für die katholischen Kinder der 2. – 4. Klassen.
  • ökumenischer Schuljahresabschlussgottesdienst (abwechselnd in katholischer und evangelischer Kirche).

H

Halbjahreszeugnisse

Nach der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses, werden die Halbjahreszeugnisse zum Ende des ersten Schulhalbjahres am letzten Unterrichtstag (Freitag) vor dem ersten Montag im Februar während der
dritten Unterrichtsstunde ausgegebem. Der Unterricht endet an diesem Tag für alle Schüler um 10.10 Uhr.

Halteverbot

Hausmeister

Der Hausmeister der Bergwinkel-Grundschule ist Herr Andreas Leipold.

Hitzefrei

Große Hitze – Andere Unterrichtsformen und Unterrichtsausfall

An Tagen, an denen durch hohe Temperaturen im Schulgebäude (ASR A3.5) der Unterricht erheblich beeinträchtigt wird, kann mit folgenden Maßnahmen auf die besondere Belastungssituation für Schülerinnen und Schüler eingegangen werden:

  • Andere Lernorte (Klassenzimmer im Untergeschoss, Beschulung im Schatten)
  • Bereitstellung von Getränken
  • Verzicht auf Hausaufgaben
  • Verkürzung der Unterrichtsstunden
  • Beendigung des Unterrichts nach der fünften Stunde (Die in der Betreuung angemeldeten Kinder werden beaufsichtigt, bis das gebuchte Betreuungsangebot greift.).

I

Informationsabende

Die Eltern der zukünftigen Schulanfänger werden am Jahresanfang (Januar/Februar) zu einem Elternabend eingeladen und informiert.
Die Eltern der Kinder in den 4. Klassen können an einem Informationsabend zum Thema Übergänge in weiterführenden Schulen teilnehmen. Dieser Informationsabend findet zum Jahresende (November/Dezember) statt.
Klassenelternabende werden mindestens einmal pro Halbjahr durchgeführt.

J

Jugendverkehrsschule

Im 4. Schuljahr nehmen alle Kinder an einer Radfahrausbildung der Jugendverkehrsschule teil, die mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abschließt.
Praktische Ausbildung: 5 Wochen, je 2 Wochenstunden

K

Krankmeldung

Auszug aus der Verordnung zur Gestaltung der Schulverhältnisse:

§ 2 Verhinderung und Erkrankung
(1) Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler den Schulbesuch, haben die Eltern, unverzüglich
den Grund der Schule mitzuteilen.

Ist ihr Kind erkrankt und kann nicht am Unterricht teilnehmen, so muss die Klassenlehrerin dies am selben Tag in der ersten Unterrichtsstunde erfahren.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten:

  • Information durch Mitschüler (mündlich oder schriftlich)
  • In Ausnahmefällen ist eine telefonische Entschuldigung über das Sekretariat möglich (Anrufbeantworter).

(2) Die Grundschulen sollen bei nicht bekannten Gründen des Fernbleibens unmittelbar nach
Unterrichtsbeginn die Eltern von der Abwesenheit in Kenntnis setzen, damit diese gegebenenfalls
weitere Maßnahmen ergreifen können. Sind die Eltern nicht zu erreichen, muss die Schule in
Abwägung des Einzelfalls entscheiden, ob es zum Schutz des Kindes notwendig erscheint, die
örtlich zuständige Polizeidienststelle zu Informieren. 

Spätestens am 3. Fehltag oder wenn Ihr Kind wieder gesund ist und wieder am Unterricht teilnehmen kann, muss der Klassenlehrerin bzw. dem -lehrer eine schriftliche Entschuldigung mit Begründung nachgereicht werden.
Ansteckende Krankheiten und Läusebefall müssen sofort im Sekretariat mitgeteilt werden.

M

Marionettentheater zu Besuch

Jedes Jahr vor den Osterferien gastiert ein Marionettentheater in der Schule und zeigt exklusiv für die Schülerinnen und Schüler der 1. – 3. Klassen ein Theaterstück aus dem aktuellen Repertoire.

Mittagessen

Alle Kinder, die den Nachmittagsunterricht oder die Betreuung besuchen, nehmen am Mittagessen in der Mensa teil. Das Essen wird eine Woche im Voraus für Ihr Kind bestellt. Die Kosten je Essen betragen derzeit 3,50 €.

P

Patenschaften

Die Klasse der 3. Jahrgangsstufen übernehmen Patenschaften für die Schulanfänger.
Zu Beginn des Schuljahres stellen sich die Paten den jeweiligen Klassen vor.

R

Religion

An der BergwinkeI-Grundschule wird in den Jahrgangsstufen eins bis vier evangelischer und katholischer Religionsunterricht klassenübergreifend unterrichtet. Kinder, die einer anderen Konfession angehören, nehmen am Ersatz-Unterricht-Religion (Ethik) teil. Ein Wechsel der Religionsgruppe soll nur zum Schulhalbjahr erfolgen und bedarf eines schriftlichen Antrages mindestens 4 Wochen vor dem Halbjahres- bzw. Schuljahreswechsel.

S

Schulleitung

Der Schulleitung der Bergwinkel-Grundschule gehören an: Rektorin Frau Iris Müller. Konrektorin Frau Anja Rummel. Konrektorin Frau Isabell Iglhaut.

Schulwegeplan


Zum Vergrößern auf das Bild klicken. 

Schwimmen

Im 3. Schuljahr findet Schwimm-Unterricht während den Öffnungszeiten des Hallenbades (Oktober – April) statt.

Sekretariat

Frau Heike Müller und Frau Anke Henning sind für das Sekretariat zuständig. Sie sind von 7.30 Uhr bis 12 Uhr erreichbar.

Sportveranstaltungen

Die Bundesjugendspiele im Bereich Leichtathletik werden gegen Ende des Schuljahres an einem Schulvormittag auf dem Sportplatz „Auwiese“ durchgeführt. Alle Kinder des 2. – 4. Schuljahres nehmen daran teil.

Für die Kinder im 1. Schuljahr findet zu Beginn des 2. Schulhalbjahres der Bundesjugendspiele-Wettbewerb im Turnen statt.

Pro Kalenderjahr nehmen die Sportlehrer die Prüfung zum Deutschen Sportabzeichen ab. Bei besonderen Leistungen in den Disziplinen Schwimmen, Leichtathletik und Turnen wird diese Auszeichnung Kindern ab der 1. Klasse verliehen.

Im Herbst wird ein Völkerballturnier durchgeführt.

Sprachheilambulanz

In Zusammenarbeit mit der Sprachheilschule Sterbfritz erhalten die Kinder der 1. Klassen bei Bedarf ambulantes Sprachtraining.

Sprechzeiten

Termine werden nach Voranmeldung vergeben. Terminabsprachen sollten über das Hausaufgabenheft kommuniziert werden.

U

Unterrichtsausfall

Bei unvorhergesehenen Gefährdungslagen (z. B. Sturmwarnung, Busstreik und Glatteis) kann es nötig werden, dass der Unterricht vorzeitig beendet werden muss und die Kinder nach Hause geschickt werden müssen.
Es ist wichtig, dass die Kinder für solche Notfälle gut vorbereitet sind und wissen, an wen sie sich wenden können, falls im Elternhaus niemand erreichbar sein sollte (z.B. Nachbarn, Verwandte und Bekannte).
Dafür müssen besonders die Eltern und Erziehungsberechtigten von Schülerinnen und Schülern der ersten Klassen sorgen.
In diesen seltenen Fällen können telefonische Benachrichtigungen der Eltern und Erziehungsberechtigten eventuell nur über Elternbeiräte und Klassenrundruflisten erfolgen.
Förderunterricht und zusätzliche Arbeitsgemeinschaften werden z.B. bei Erkrankung der jeweiligen Lehrkraft nicht vertreten.

Unterrichtszeiten

Die Aufsicht beginnt 15 Minuten vor Beginn der 1. und der 2. Stunde. Die Schüler dürfen sich vor Unterrichtsbeginn nur auf dem vorderen Schulhof aufhalten.